SERVICE / REPARATUR


Jede Maschine von Früh ist ein Bekenntnis zu Qualität und Langlebigkeit.
Doch selbst die besten Maschinen benötigen regelmäßig eine professionelle Wartung und gelegentlich auch eine Reparatur.

UNSERE SERVICE LEISTUNGEN


ERSATZTEILE

Für unsere Maschinen und Geräte (keine Fremdfabrikate)


REPARATUR

Unserer Maschinen und Geräte (keine Fremdfabrikate)


SICHERHEITSPRÜFUNG

nach Vorschrift DGUV 3 (auch Sammelprüfungen)


Reparatur? Wir bieten Ihnen passende Maschinen und Geräte zum Mieten an (Glättmaschinen ausgeschlossen)

MIETSERVICE


HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN


ABGABEN UND EINSENDUNGEN


Bitte beachten Sie:

Die Geräte, Maschinen und Zubehörteile müssen gereinigt sein. Akkus gegebenenfalls entfernt.

  • Sauger entleert, Filter gereinigt, Filterbeutel und Filter gegebenenfalls entfernt.

  • Die Annahme verweigern wir bei Verschmutzungen mit Gefahr- und Schadstoffen.
    Die Verweigerung der Annahme behalten wir uns vor, in Fällen der Wiederholung und der Unzumutbarkeit für unsere Mitarbeiter.

  • In allen anderen Fällen stellen wir Kosten für Reinigung und Entsorgung in Rechnung.

  • Bei Verschmutzungen mit Schadstoffen (Asbest, PAK, etc.) halten Sie sich bitte an die Vorschriften der aktuellen geltenden Verordnungen (Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Baustellenverordnung).

  • Bei dem RONDA H-A- Asbest-Sauger erfolgt der Service/Reparatur durch die Fa. ASUP, in Duisburg.
    Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise: >DOWNLOAD<

  • Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als «Gefahrgut» eingestuft.
    Damit unterliegt deren Transport den vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung.
    Für den Transport auf Straße und/ oder Schiene gilt die Vorschrift «ADR/RID» *.

    Das wichtigste Kriterium zur Entscheidung, welche der vielfältigen Transportvorschriften zu berücksichtigen ist, ist der Energiegehalt der Lithium-Ionen-Batterien bzw. Lithium-Ionen-Akkumulatoren.
    Grundlegend unterschieden wird zwischen Batterien mit einer Energie bis zu 100 Wh und Batterien mit einer Energie größer 100 Wh. >DOWNLOAD<

    Für Batterien mit einer Energie bis zu 100 Wh gilt eine Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts, die zu vereinfachten Anforderungen beim Transport führt.
    Hinweise, was beim Transport zu beachten ist, finden Sie in Tabelle 1 >DOWNLOAD<.
    Im Gegensatz dazu sind Batterien mit einer Energie größer 100 Wh immer als Gefahrgut der Klasse 9 zu behandeln Tabelle 2 >DOWNLOAD<.

    Unabhängig von der Leistungsstärke gilt immer:
    Es dürfen ausschließlich Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit Prüfungsnachweis nach UN 38.3 transportiert werden.

* ADR: Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route
(Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße); RID: Règlement concernant le transport International ferroviaire de marchandi-ses Dangereuses (Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr)

DOWNLOADS REPARATUR EINSENDUNG